Straßenverkehrsordnung

  • Fahrzeuge - Allgemeines

    • Es muss immer auf der rechten Straßenseite gefahren werden!
    • Das Fahren eines Fahrzeuges ohne den dazu gültigen Führerschein ist strafbar.
    • Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
    • Solltest du von einem Fahrzeug mit Blaulicht verfolgt werden, hast du unverzüglich anzuhalten. Hierzu ist das Fahrzeug nach Möglichkeit am rechten Fahrbahnrand abzustellen!
    • Fahrzeuge mit Blaulicht haben immer Vorfahrt!
    • Ampeln müssen nicht beachtet werden.
    • Das Durchbrechen einer (polizeilichen) Absperrung gilt als Straftat und wird dementsprechend geahndet.
    • Den Anweisungen der Polizei ist im Straßenverkehr unverzüglich Folge zu leisten.
    • Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder bei schlechter Sicht, ist mit eingeschaltetem Licht zu fahren.
    • Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten, sofern eine Genehmigung der örtlichen Polizeibehörde nicht vorliegt. Zuständig für Anträge sind die jeweiligen Präsidenten von SF/LS/LV.
    • Zur Erhaltung der technischen Sicherheit sind alle Besitzer privater Fahrzeuge dafür verantwortlich, ihre Fahrzeuge einer TÜV-Prüfung zu unterziehen und diese regelmäßig zu erneuern. Sollte bei einer Verkehrskontrolle kein gültiger TÜV-Nachweis möglich sein, so ergeben sich die Konsequenzen aus dem aktuellen Strafgeldkatalog.



    Fahrzeuge - Geschwindigkeit und Fahrweise

    • In Ortschaften liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 120 km/h. Außerhalb von Städten und Dörfern darf nur so schnell gefahren werden, dass man immer rechtzeitig bremsen und Hindernissen ausweichen kann.
    • Auf 2-spurigen Straßen (Schnellstraßen) gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 140 km/h.
    • Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich bremst. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
    • Es ist links zu überholen. Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Motorrad/Roller-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
    • An jeglichen Wegkreuzungen gilt 'Rechts vor Links' als Vorfahrtsregelung.



    Fahrzeuge - Halten und Parken

    • Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist grundsätzlich nur auf eingezeichneten Parkflächen zugelassen, welche öffentlich zugänglich sind, oder dem Fahrzeugführer gehören.
    • Bei öffentlichen Parkplätzen muss zwischen Kurz- und Langzeitparkflächen unterschieden werden. Alle markierten und öffentlich zugänglichen Parkflächen, welche ohne Durchfahren einer Schranke erreicht werden können, sind grundsätzlich Kurzzeitparkplätze. Hier ist das Halten / Parken mit Parkuhr (/parken) für bis zu 60 Minuten erlaubt. Darüber hinaus parkende Fahrzeuge werden mit einem Bußgeld verwarnt.
    • Alle anderen Parkflächen, welche nach dem Durchfahren einer Schranke erreicht werden und kostenpflichtig sind (zu erkennen am gelben Kassenhäuschen), sind für Langzeitnutzer vorgesehen.
    • In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass einige Parkflächen durch Textmarkierungen gesondert ausgewiesen sind, wie beispielsweise Privat-/Anwohnerparkplätze. Diese dürfen nur durch die jeweiligen Eigentümer, bzw. Anwohner, genutzt werden.
    • Das Abstellen von Fahrzeugen in Zufahrten oder nicht gekennzeichneten Parkplätzen (Ausnahme: dem KFZ-Führer gehört das Gebiet) ist untersagt. Falsch parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
    • Fahrzeuge ohne gültigen TÜV dürfen nur auf eigenem Grundstück geparkt werden. Stehen sie auf öffentlichen Gelände, werden sie kostenpflichtig abgeschleppt.
    • Fahrzeuge bei denen die monatliche KFZ-Steuer nicht bezahlt wurde, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Beim Auslösen wird neben der Abschleppgebühren auch die offene KFZ-Steuer in Rechnung gestellt.
    • Besonderheit für Camper und Journey: Wohnt man in einem dieser Fahrzeuge, darf es ausschließlich auf eigenen Grundstücken, sowie auf den offiziellen Campingplätzen gesaved werden.


    Wasserfahrzeuge - Besonderheiten

    • An jeglichen Kreuzungen gilt 'Rechts vor Links' als Vorfahrtsregelung.
    • Auf dem Wasser gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
    • Das Benutzen eines Bootes ohne den dazu gültigen Bootsschein ist strafbar.
    • Solltest du von einem Boot mit Blaulicht verfolgt werden, hast du anzuhalten und ggf. auf weitere Anweisungen zu hören!
    • Fahrzeuge mit Blaulicht haben immer Vorfahrt!
    • Boote dürfen nur auf Privatgelände abgestellt werden.


    Flugzeuge - Besonderheiten

    • Das Benutzen von Helis und Flugzeugen ohne den passenden, gültigen Flugschein ist untersagt und führt zu einer Geldstrafe und ggf. zum Entzug des Flugobjektes.
    • In der Luft muss größeren Flugobjekten Vorfahrt gewährt werden, der Kleinere hat auszuweichen! Einsatzflugzeugen der Polizei, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes muss immer ausgewichen werden.
    • Luftfahrzeuge dürfen auf dafür vorgesehenen Plätzen der jeweiligen Flughäfen gesaved werden (z. B. vor einem Flugzeughangar). Es ist darauf zu achten, dass hierdurch der rollende Verkehr nicht behindert werden darf. Die dort geparkten Luftfahrzeuge müssen über einen gültigen TÜV verfügen, anderenfalls werden diese kostenpflichtig abgeschleppt! Das Gelände des jeweiligen Flughafens gilt nicht als Privatgelände.

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